Akunq

Allgemeine Reisebedingungen (AGB)

von AKUNQ Reisen, Inhaberin Shushanik Partevyan

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Pauschalreiseverträge, die zwischen AKUNQ Reisen, Inhaberin Shushanik Partevyan, und dem Reisenden geschlossen werden.

AKUNQ Reisen tritt bei den entsprechend gekennzeichneten Angeboten als Reiseveranstalterin auf.

Für Pauschalreiseverträge gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).Bei Reiseleistungen, die ausdrücklich nur vermittelt werden, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen des vermittelten Leistungsträgers sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Reisevermittlung.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Reisende AKUNQ Reisen den Abschluss eines Reisevertrages

verbindlich an.Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch AKUNQ Reisen zustande. Die Annahme erfolgt durch die Übermittlung der Reisebestätigung bzw. des Reisevertrages auf einem dauerhaften Datenträger.Die Reisebestätigung enthält die wesentlichen vereinbarten Reiseleistungen, den Reisepreis sowie die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

3. Vorvertragliche Informationen

Vor Abschluss des Reisevertrages erhält der Reisende die gesetzlich vorgeschriebenen

Informationen über die Pauschalreise.Hierzu gehören insbesondere Informationen über:

das Reiseziel und die Reiseroute,die Reisedauer,die im Reisepreis enthaltenen Reiseleistungen, Beförderung und Unterkunft, Verpflegung, Ausflüge und sonstige Leistungen, den Reisepreis einschließlich Steuern und Gebühren, Zahlungsbedingungen,

eine gegebenenfalls geltende Mindestteilnehmerzahl, Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen,Rücktritts- und Änderungsrechte, erforderliche oder empfohlene Versicherungen. Die vorvertraglichen Informationen werden dem

Reisenden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen

Reiseausschreibung, dem Angebot, den vorvertraglichen Informationen, der Buchung

und der Reisebestätigung. Maßgeblich für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen.

5. Reisepreis

Der im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis umfasst die in der Reisebeschreibung

ausdrücklich genannten Leistungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Kosten.

Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen werden in der jeweiligen Reisebeschreibung

ausdrücklich angegeben.

6. Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Anzahlung sowie die Fälligkeit der Restzahlung werden dem Reisenden vor

Vertragsschluss mitgeteilt.Eine Anzahlung oder sonstige Vorauszahlung auf den Reisepreis wird nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Kundengeldabsicherung verlangt.Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist grundsätzlich Voraussetzung für die Teilnahme an der Reise, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

7. Insolvenzabsicherung

AKUNQ Reisen stellt die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der Kundengelder bei Pauschalreisen sicher. Der Reisende erhält einen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein, der einen unmittelbaren Anspruch gegen den jeweiligen Absicherer begründet.Die Insolvenzabsicherung umfasst im gesetzlichen Umfang insbesondere die

Erstattung geleisteter Zahlungen sowie, soweit die Pauschalreise eine Beförderung umfasst, die Sicherstellung der Rückbeförderung und gegebenenfalls der erforderlichen Unterbringung.

8. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten.

Im Falle eines Rücktritts verliert AKUNQ Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. AKUNQ Reisen kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.Die Höhe einer vereinbarten

Entschädigungspauschale richtet sich insbesondere nach dem Zeitraum zwischen dem

Rücktritt und dem Reisebeginn sowie nach den zu erwartenden ersparten Aufwendungen und den zu erwartenden Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AKUNQ Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. AKUNQ Reisen bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Der Reisende kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in

dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

10. Rücktritt durch AKUNQ Reisen

AKUNQ Reisen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vor Reisebeginn vom

Pauschalreisevertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere, wenn die im Reisevertrag

angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines Rücktritts durch AKUNQ Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt die

Rücktrittserklärung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines berechtigten Rücktritts durch AKUNQ Reisen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.

11. Änderungen vor Reisebeginn

AKUNQ Reisen kann vor Reisebeginn Änderungen der vereinbarten Reiseleistungen

nur vornehmen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei unerheblichen Änderungen kann AKUNQ Reisen die vereinbarten Reiseleistungen entsprechend anpassen. Bei erheblichen Änderungen der wesentlichen

Reiseleistungen oder bei einer erheblichen Erhöhung des Reisepreises stehen dem

Reisenden die gesetzlichen Rechte zu.Der Reisende kann insbesondere die Änderung

annehmen, vom Vertrag zurücktreten oder – soweit angeboten und gesetzlich vorgesehen – an einer Ersatzreise teilnehmen.

12. Preiserhöhungen

Eine Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Vereinbarung im

Reisevertrag vorgesehen wurde. Eine Preiserhöhung kann insbesondere aufgrund

von Veränderungen bei bestimmten Kostenbestandteilen der Reise erfolgen, soweit

dies gesetzlich zulässig ist. Bei einer gesetzlich relevanten Erhöhung des Reisepreises stehen dem Reisenden die gesetzlichen Rechte zu.

13. Mindestteilnehmerzahl

Soweit für eine Reise eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart wurde, wird diese in der jeweiligen Reisebeschreibung und im Reisevertrag angegeben. Ebenso wird der Zeitpunkt angegeben, bis zu dem AKUNQ Reisen den Reisenden über eine mögliche Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl informieren kann.

14. Übertragung des Reisevertrages

Der Reisende kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass eine andere

Person an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.

AKUNQ Reisen kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reisebedingungen nicht erfüllt. Durch den Eintritt einer Ersatzperson

entstehende angemessene und tatsächlich anfallende Mehrkosten können nach den

gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.

15. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Bestimmungen

AKUNQ Reisen informiert den Reisenden vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass-,

Visa- und gesundheitspolizeilichen Bestimmungen des jeweiligen Bestimmungslandes, soweit diese für AKUNQ Reisen zum Zeitpunkt der vorvertraglichen Information bekannt und relevant sind. Der Reisende ist dafür verantwortlich, die erforderlichen persönlichen Reisedokumente rechtzeitig zu beschaffen und während der Reise mitzuführen. Die jeweiligen Anforderungen können insbesondere von der Staatsangehörigkeit des

Reisenden abhängen.

16. Reisemängel

AKUNQ Reisen ist verpflichtet, die vereinbarte Pauschalreise ordnungsgemäß zu erbringen.

Liegt ein Reisemangel vor, hat der Reisende diesen unverzüglich gegenüber AKUNQ Reisen oder der während der Reise angegebenen Kontaktstelle anzuzeigen. AKUNQ Reisen wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Abhilfe leisten. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden, insbesondere auf Abhilfe, Minderung, Schadensersatz und gegebenenfalls Kündigung des Reisevertrages, bleiben unberührt.

17. Abhilfe

AKUNQ Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Wird innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen, kann der Reisende die

gesetzlichen Rechte geltend machen.

18. Selbstabhilfe

Der Reisende kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst Abhilfe schaffen und

Ersatz der erforderlichen und angemessenen Aufwendungen verlangen, wenn AKUNQ Reisen keine Abhilfe leistet oder eine sofortige Abhilfe erforderlich ist.

19. Beistandspflicht

Befindet sich ein Reisender während der Pauschalreise in Schwierigkeiten, leistet AKUNQ

Reisen im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang angemessenen Beistand. Dies gilt insbesondere bei Schwierigkeiten aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände.

20. Haftung

AKUNQ Reisen haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten

Pauschalreiseleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen bleiben unberührt. Haftungsbeschränkungen finden nur

Anwendung, soweit sie gesetzlich zulässig sind. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

21. Reisebegleitung und Reiseleitung

Soweit eine Reisebegleitung Bestandteil der gebuchten Reise ist, wird deren Umfang in der

jeweiligen Reisebeschreibung angegeben. Eine Reisebegleitung ist nicht automatisch mit

einer örtlichen fachkundigen Reiseleitung gleichzusetzen. Eine örtliche Reiseleitung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Bestandteil der gebuchten Reiseleistung vereinbart wurde.

22. Reiseversicherung

AKUNQ Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer

Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Der Abschluss einer solchen Versicherung

richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Reisenden und den Bedingungen des

jeweiligen Versicherers.

23. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden

datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von AKUNQ Reisen.

24. Verbraucherstreitbeilegung

AKUNQ Reisen ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

25. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit diese gesetzlich anwendbar sind.

26. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen ganz oder

teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt.An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.